Nicht mehr aktuell!

Neue Zuschauer-Regeln für überregionale Großveranstaltungen

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich gemeinsam auf bundesweit einheitliche Regelungen zur Durchführung von überregionalen Großveranstaltungen verständigt. Hamburg setzt diese Regelung um.

Live-Konzert, © iStock.com/marcus-millo
Live-Konzert, © iStock.com/marcus-millo

Auch in Hamburg können somit überregionale Großveranstaltungen in Innenräumen vor maximal 30 % der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch vor maximal 4.000 Zuschauern, stattfinden. Bei Großveranstaltungen im Freien sind maximal 50 % der jeweiligen Höchstkapazität erlaubt, wobei höchstens 10.000 Personen eingelassen werden dürfen.

Für Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume mit bis zu 2.000 Personen ändert sich durch die Vereinbarungen zu überregionalen Großveranstaltungen nichts. Hier bleibt es bei den bestehenden Regelungen.

Nach wie vor gilt das 2G-Plus-Zugangsmodell sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Darüber hinaus sind getrennte Zugänge für die einzelnen Blöcke vorzusehen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als maximal 2.500 Leute in einem Stadion begegnen können.

Eine Anpassung der Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist nicht erforderlich. Die Genehmigung erfolgt wie bisher im Wege von Ausnahmegenehmigungen für feste Betriebsstätten, die bereits in der Rechtsverordnung verankert ist.

Quelle: Pressestelle des Senats

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